beinhaltet, daß die Beurteilung des Stammholzes nach Güteklassen vorgenommen wird, welche eine bestimmte Verwendung des Schnittholzes repräsentieren, z. B. hochwertiges Tischlerholz oder Bauholz.
beinhaltet, daß die Güteeigenschaften des Stammholzes anhand der Stammantel- und Endflächen beurteilt werden.
an der Stammoberfläche ermöglicht eine Automatisierung der Gütesortierung. Dieses führt zu einer gesteigerten Objektivität und bietet die Voraussetzung für ein effektiveres Messverfahren.
Anforderungen an Stammholz
Stammholz soll tauglich für den Sägeeinschnitt sein. Dementsprechend soll jeder Sägeblock
Die Volumenermittlung von Stammholz kann sowohl als Einzelmessung oder als Poltervermessung erfolgen, wobei jeweils das Festvolumen bestimmt wird.
Das Stammholz soll nach einer Herabstufung die geringste zulässige Längen- und Durchmesserklasse nicht unterschreiten.
Fehler, die zu einer Verkürzung der Stammholzlänge führen können, sind beispielswise Sprossenäste im Endbereich, Fäulnis, Überwallung, Risse sowie einfache und mehrfache Krümmungen. Eine Verkürzung soll ebenfalls bei unebener Querschnittsfläche durchgeführt werden.
Eine Herabstufung des Durchmessers wird vorgenommen bei inneren Holzfehlern, wenn dadurch nur eine geringere Ausbeute im Vergleich zu fehlerlosen Holz erzielt werden könnte. Beispiele für solche Fehler sind offene Überwallungen sowie mehrfache Krümmungen.
Fehler am Stammholz in Form von Kernrisse, Drehwuchs, Nasskern, sowie Bläue und Insektenschäden im Holz, dürfen nicht durch Verringerung des Volumes ausgeglichen werden.
Stammholz wird in Güteklassen eingeteilt; für die Baumart Kiefer in die Klassen 1, 2, 3, 4 und 5, sowie für die Baumart Fichte in die Klassen 1, 2, 3 und 4. Die festgestellte Güte bezieht sich auf den gesamten Sägeblock. Das Vorkommen von Ästen wird an derjenigen Stammhälfte beurteilt, an welcher das Astvorkommen innerhalb eines Bereiches von 1,5 m am häufigsten ist.
Güteklassen dürfern zusammengefaßt oder ausgeschlossen werden.
Stammholz der Klasse 1, welches hochwertiges Tischlerholz erwarten läßt, soll aus Erdstamm- oder mittleren Blöcken ausgehalten werden und frei von Ästen oder Fehlern sein. Die Anzahl Jahrringe soll am stärkeren Ende über einen Radiusbereich von 2-8 cm um die Markröhre mindestens 20 betragen. Der Sägeblock sollte vollkommen gerade sein (Pfeilhöhe bis 1 % der Sägeblocklänge).
Die Einstufung von Stammholz in die Klasse 2 erfordert einen Kronen- oder mittleren Sägeblock mit dem ersten gesunden Ast innerhalb von 1,5 m vom stärkeren Ende. Vom Schnittholz aus dem Sägeblock wird erwartet, daß es hauptsächlich gesunde Äste enthält. Der Toleranzbereich ist dabei sehr hoch, sowohl bezüglich Anzahl als auch Größe der gesunden Äste. Schwarzäste dürfen hingegen nur in begrenzter Anzahl vorkommen.
Astbeulen wie auch andere Fehler sind nicht zulässig.
Stammholz der Klasse 3 läßt den Rohstoff für die Herstellung von z. B. Türen, Fenstern und Treppen erwarten. Äste sollen daher nur begrenzt vorkommen, sowohl bezüglich Anzahl als auch Größe. Auch im Übrigen soll der Sägeblock von einer hohen Qualität sein.
Schnittholz aus einem Sägeblock der Klasse 4 soll als Tischlerholz und für Bauzwecke genügen, wobei nur mäßige Anforderungen an die Holzqualität gestellt werden. Gesunde oder trockene Äste sind daher in großer Zahl zulässig. Dichtes Reaktionsholz darf einen Anteil von bis zu 20% an der Stirnfläche des Zopfes einnehmen. Gleichmäßige, lange Krümmungen sind zulässig bis zu einer Pfeilhöhe von 2 % der Blocklänge.Geschlossene Überwallungen, welche dis schnittholzausbeute beeinträchtigen, sind bis zu einer Gesamtlänge vom doppelten Zopfdurchmesser zulässig. Stark harzhaltiges sowie für vom Kiefernrindenblasenrostpilz angegriffenes Holz.
Ein Sägeblock der Klasse 5 ergibt Schnittholz, welches den Ansprüchen für Einwegverpackungen und anderen Verwendungen mit geringen Qualitätsanforderungen genügt. Äste und andere Fehler sind in unbegrenzter Zahl zulässig, nicht jedoch Fäulnis sowie erntebedingte Risse. Auch daft die Pfeilhöhe einer Krümmung 2 % der Blocklänge nicht überschreiten.
Fichtenstammholz der Klasse 1 soll aus qualitativ hochwertigen Erdstamm- oder mittleren Sägeblöcken ausgehalten werden. Das Schnittholz soll eine Verwendung als erstklassiges Tischlerholz erwarten lassen. Der Sägeblock soll daher nahezu gerade (Pfeilhöhe max 1 % der Blocklänge) sowie an der Oberfläche überwiegend astfrei sein. Im Beurteilungsbereich sind höchstens 4 Äste zulässig, wobei deren Durchmesser bei gesunden Ästen 50 mm und bei trockenen Ästen 20 mm nicht überschreiten darf. Im Beurteilungsbereich sollen mindestens 20 Jahrrige zu zählen sein. Ansonsten soll der Sägebloch im Grunde fehlerfrei sein.
Die Einstufung von Stammholz in die Klasse 2 erfordert einen Kronen- oder mittleren Sägeblock mit dem ersten gesunden Ast innerhalb von 1,5 m vom stärkeren Ende. Von dem Schnittholz eines solchen Sägeblocks wird erwartet, daß es überwiegend gesunde Äste enthält. Gesunde Äste werden daher auch in hoher Anzahl toleriert, während die Anzahl Trockenäste in Beurteilungsbereich auf 8 begrenzt ist. Die Grenzwerte der Astdurchmesser entsprechen denen der Klasse 1. Der Sägeblock soll nach einer möglichen Herabstufung weitgehend fehlerfrei sein.
Sägeblöcke der Klasse 3 sollen Konstruktionsholz ergeben. Äste werden in hoher Zahl toleriert, solange dadurch nicht die Festigkeitseigenschaften zu stark beeinträchtigt werden. Die zulässigen Astdurchmesser- 30 % vom Blockdurchmesser, jedoch höchstens 60 mm- gelten gleichermaßen für gesunde wie trockene Äste.Mindestens 12 Jahrringe sollen im Beurteilungsbereich liegen. Dichtes Reaktionsholz darf in einem geraden Stamm einen Anteil von bis zu 20% an der Stirnfläche des Zopfes einnehmn.. Im übrigen soll der Sägeblock nach einer möglichen Herabstufung weitgehend fehlerfrei sein.
Ein Fichtensägeblock der Klasse 5 ergibt Schnittholz, welches den Ansprüchen für Einwegverpackungen und anderen Verwendungen mit geringen Qualitätsanforderungen genügt. Äste sind in unbegrenzter Zahl zulässig. Die Grösse den Durchmesser für gesund Äste ist unbegrenzt, wobei sich der maximale Durchmesser für trockene Äste auf 80 mm beläuft.Abgesesehen von Fäulnis, Reaktionsholz sowie ernte- und wuchsbedingten Rissen dürfen übrige Gütefehler ohne Einschränkungen vorkommen. Gleichmäßige Krümmung ist bis zu einer Pfeilhöhe von max. 2 % der Blocklänge erlaubt.
Die Beurteilung von Ästen wird in Hinblick auf deren Anzahl, Größe sowie Art des Astes vorgenommen. An der Stammoberfläche wird der größte Astdurchmesser erhoben. Zum Durchmesser zählt das Kernholz des Astes sowie das umgebende Reaktionsholz. Nach der Art werden Äste in Gesund-, Trocken- oder Fauläste eingeteilt.
An Erdstammblöcken von Kiefer wird die Anzahl der Jahrringe am stärkeren Ende über einen Radiusbereich von 2-8 cm um die Markröhre ermittelt. Bei Erdstamblöcken aus Fichte gilt doch ein Radiusbereich von 0-6 cm um dieMarkröhre in der kleinere Ende. Bei Blöcken aus anderen Stammbereichen gilt ein Radius von 0-6 cm um die Markröhre. Für die Zählung ist jeweils diejenige Richtung maßgeblich, welche die größte mittlere Jahrringbreite aufweist.
Dichtes Reaktionsholz ist ein Gütefehler, welcher die Schnittholzeigenschaften maßgeblich verschlechtert. Neben einer erschwerten Bearbeitung führt Reaktionsholz oft auch zu Verformungen. Reaktionsholz ist als dicht anzusehen, wenn die Ausdehnung des Spätholzes (der dunklere Teil) innerhalb eines Jahrringes mehr als die Hälfte der Jahrringbreite ausmacht. Der Kiefernsägeblock auf dem oberen Bild weist außerdem erntebedingte Risse und eine verbliebene Bruchstufe auf welche zu einer Verkürzung führen sollen.
Quelle: DER SCHWEDISCHE RAT FÜR HOLZVERMESSUNG
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