Auf ihrer jüngsten Sitzung am 28. November 2006 in Kassel haben die Mitglieder des Deutschen Forst-Zertifizierungsrates (DFZR) einstimmig eine Gebührenanpassung verabschiedet und damit die Weichen für verstärkte Marketingaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit gestellt. Neben einer Anpassung der Beitragssätze für PEFC-zertifizierte Forstbetriebe und forstliche Zusammenschlüsse wurden auch für die PR-Arbeit zweckgebundene Beiträge für Unternehmen in der Holzwirtschaft, die ein PEFC-Chain-of-Custody-Zertifikat besitzen, beschlossen. Die Beschlüsse des DFZR tragen den Forderungen aus der Forst- und Holzwirtschaft Rechnung, die von PEFC Marketingbemühungen zur Imagebildung gefordert haben.
Nach der neuen Gebührenordnung, die am 01.01.2007 in Kraft tritt, entfällt für die PEFC-zertifizierten Forstbetriebe und forstlichen Zusammenschlüsse der Sockelbetrag von 11 Euro. Der Hektarsatz steigt für Betriebe größer als 50 Hektar um 2 Cent auf 0,13 Euro. Unterhalb der 50-Hektar-Schwelle wird eine „Flatrate“ eingeführt, die pro Betrieb jährlich 5,00 Euro beträgt. Für Forstbetriebe zwischen 36 und 107 Hektar bedeuten dies trotz Mehrwertsteuererhöhung eine Beitragssenkung, für die anderen eine moderate Erhöhung. So zahlt beispielsweise ein 500 Hektar-Betrieb – 19 % MWSt. eingerechnet – zukünftig im Jahr 13,62 Euro, ein 1.000 Hektar-Betrieb 27,17 Euro mehr. Der Kleinwaldbesitz unter 36 Hektar kann durch den Beitritt in eine PEFC-zertifizierte Forstbetriebsgemeinschaft auch von der neuen Gebührenordnung profitieren und seine PEFCBeiträge unter den heutigen Stand drücken.
Nach dem Willen des DFZR sollen ab 2007 auch die Zertifikatsnutzer in der Chain-of-Custody einen Beitrag zur Verbesserung des Marketings von PEFC leisten. Es wurde festgesetzt, dass Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Mio. Euro jährlich 50,00 Euro zahlen. Bei Umsätzen bis 50 Mio. Euro werden 300,00 Euro fällig, darüber 600,00 Euro. Diese PEFC-PR-Beiträge werden von den Zertifizierungsstellen zusammen mit den Kosten für die jährlichen Audits in Rechnung gestellt und dann von den Zertifizierern an PEFC Deutschland e.V. überwiesen.
Weitere Informationen:
PEFC Gebührenordnung
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